Photovoltaikanlagen tragen einen wichtigen Teil zur Energiesicherheit und zum Klimaschutz bei. Daher wird die Technik staatlich besonders gefördert. Ein ganz wichtiger Aspekt sind die steuerlichen Vorteile, die für eine Solaranlage gelten. Hier gibt es seit 2023 wichtige Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2023.
Keine Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen
Seit dem 1. Januar 2023 wird keine Mehrwertsteuer mehr auf Solaranlagen erhoben. Das macht Module und andere Komponenten deutlich günstiger. Zudem können Sie ohne Nachteile die Kleinunternehmerregelung statt der Regelbesteuerung nutzen.
Gut zu wissen:
Der Nullsteuersatz gilt auch für die Installation der Anlagen. Nutzen Sie diesen Preisvorteil und lassen Sie sich die Technik von uns professionell montieren – wir gaben alle Steuervorteile an Sie weiter.
Befreiung von der Einkommensteuer
Die Erträge aus Solaranlagen bis 30 kWp sind darüber hinaus von der Einkommensteuer befreit.
Damit entfällt auch die bürokratisch aufwendige Gewinnermittlung. Als Erträge aus PV-Anlagen gelten sowohl Einspeisevergütungen als auch Ihr Eigenverbrauch.
Achtung: Die Befreiung von der Einkommensteuer gilt rückwirkend bereits für 2022 – sowohl für neu installierte Anlagen als auch für bestehende Technik.
Sonderfall Miets- und Mehrparteienhäuser
Die Befreiung von der Einkommensteuer gilt für Anlagen auf und an Privathäusern bei einer Leistung bis 30 kWp.
Auf Mehrparteienhäusern gilt eine Grenze von 15 kWp pro Wohneinheit und insgesamt 100 kWp pro Person.