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Steuervorteile bei PV-Anlagen | Solar Fürstenwalde

Steuervorteile für Photovoltaik-Anlagen – Fürstenwalde & Umgebung

Wer in eine Photovoltaikanlage investiert, profitiert nicht nur von günstiger, nachhaltiger Energie – sondern auch von attraktiven steuerlichen Vorteilen.

Seit 2023 sind PV-Anlagen bis 30 kWp umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 3 UStG) und einkommensteuerlich begünstigt. Das bedeutet: Sie sparen bares Geld beim Kauf, bei der Installation und beim Betrieb Ihrer Solaranlage.

Ob für private Haushalte, Gewerbebetriebe oder kommunale Einrichtungen – in Fürstenwalde und Umgebung zeigen wir Ihnen, wie Sie die aktuellen Regelungen optimal für sich nutzen.

Hand befüllt Sparschwein

Alle Vorteile im Überblick

  • 1. Umsatzsteuer: Null‑Prozent‑Steuersatz

    Seit 2023 gilt beim Kauf und der Montage privater PV‑Anlagen (≤ 30 kWp) auch die Speicher mit einschließt) **kein Mehrwertsteuer-Aufschlag mehr** – das spart 19 % auf Modul, Wechselrichter, Speicher und Installation

  • 2. Einkommen‑ & Gewerbesteuerbefreiung

    Einnahmen aus Einspeisung und Eigenverbrauch sind bis 30 kWp steuerfrei – unabhängig davon, ob private, gewerbliche oder kommunale Nutzer. Auch bei mehreren Anlagen bleibt das steuerfrei, bis insgesamt 100 kWp erreicht sind

  • 3. Abschreibungen & Förderoptionen für Gewerbe & Kommunen

    Unternehmen und Kommunen können im Voraus **bis zu 50 % der Investitionskosten steuerlich geltend machen** (IAB). Zusätzlich möglich: 20 % Sonderabschreibung und 5 % jährliche Abschreibung (AfA)

  • 4. Voraussetzungen & Anmeldung

    Privatpersonen unterhalb von 22.000 € Jahresumsatz gelten als Kleinunternehmer und verzichten auf Umsatzsteuer. Für Anlagen über 30 kWp oder gewerblich betreute Systeme ist eine Anmeldung beim Finanzamt erforderlich

Gut zu wissen:

Der Nullsteuersatz gilt auch für die Installation der Anlagen. Nutzen Sie diesen Preisvorteil und lassen Sie sich die Technik von uns professionell montieren – wir gaben alle Steuervorteile an Sie weiter.

Befreiung von der Einkommensteuer

Die Erträge aus Solaranlagen bis 30 kWp sind darüber hinaus von der Einkommensteuer befreit.

Damit entfällt auch die bürokratisch aufwendige Gewinnermittlung. Als Erträge aus PV-Anlagen gelten sowohl Einspeisevergütungen als auch Ihr Eigenverbrauch.

Achtung: Die Befreiung von der Einkommensteuer gilt rückwirkend bereits für 2022 – sowohl für neu installierte Anlagen als auch für bestehende Technik.

Sonderfall Miets- und Mehrparteienhäuser

Die Befreiung von der Einkommensteuer gilt für Anlagen auf und an Privathäusern bei einer Leistung bis 30 kWp.

Auf Mehrparteienhäusern gilt eine Grenze von 15 kWp pro Wohneinheit und insgesamt 100 kWp pro Person.

Dachdeckerei Ronny Böhme GmbH

Ernst-Thälmann-Straße 49

15517 Fürstenwalde

Telefon: 03361 / 37 16 90

E-Mail: dachdeckerei-boehme@t-online.de

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